Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Diese Neuregelung bedeutet konkret, dass eine Beantragung der Förderung bereits vor Beauftragung oder Vertragsschluss mit dem Installateur erfolgen muss.